Eheschließungen und -scheidungen

Im Islam ist die Eheschließung ein wichtiger Akt, der klaren religiösen und kulturellen Vorgaben folgt. Für eine islamische Eheschließung sind bestimmte Dokumente und Voraussetzungen notwendig:

  • Personalausweise oder Reisepässe beider Ehepartner.
  • Anwesenheitspflicht beider Eheleute.
  • Ein Nachweis, dass beide Partner ledig sind (z.B. erweiterte Meldebescheinigung oder standesamtliche Anmeldung zur Eheschließung).
  • Anwesenheitspflicht und Zustimmung der Wali (Vormund) der Braut, oft der Vater oder ein männlicher Verwandter.
  • Festlegung der Morgengabe (Brautgabe).
  • Benennung von mindestens zwei muslimischen Trauzeugen. (Personalausweise oder Reisepässe)

Der Arabische Verein in Lippstadt e.V. unterstützt muslimische Paare bei der Durchführung dieser Eheschließungen und stellt sicher, dass alle formalen und religiösen Anforderungen erfüllt werden.

Scheidung

Für Scheidungen werden folgende Dokumente und Informationen benötigt:

  • Heiratsurkunde (islamisch und/oder standesamtlich)
  • Amtliches rechtskräftiges Scheidungsurteil (wenn vorhanden)
  • Morgengabe und Unterhalt der Frau
  • Lösung zum Umgang mit den Kindern
  • Zwei Zeugen, die bezeugen, dass eine Versöhnung innerhalb der Familie erfolglos war. (Wenn diese Zeugen nicht vorhanden sind, wird die Moschee versuchen, sich zunächst für eine Versöhnung einzusetzen).
  • Es besteht Anwesenheitspflicht beider Eheleute